Ich hatte am Wochenende wieder MAL eine unliebsame Begegnung.
Wenn ich einen Schaden über ein Gutachten abrechnen lassen, was wird dann als Wiederbeschaffungswert genommen? Marktwert des Fahrzeugs oder mein Kaufpreis?
Hintergrund: Ich habe meinen Audi im Februar durch einen Zufall und wegen einer anderen bestehenden Geschäftsbeziehung sehr günstig erworben, ca. 40% unter dem damaligen Marktwert, aber es hängen wie gesagt noch andere Geschäfte dran.
Wenn mich der Gutachter nun nach meinem Kaufpreis fragt, habe ich wohl den kürzeren gezogen, oder nimmt der den Preis nach Dat/Schwacke?
matteo +1
Vielen Dank für den Beitrag und Bilder.
Ich habe alles gemacht wie beschrieben.
Auch gefunden den abgezwickten Kabel.
Verlängerung gemacht.
Fehler ist verschwunden!
Danke
Madmade
Hallo ich habe das selbe Problem. Kannst du mir eine Anleitung schicken was ich prüfen muss? Gruss martin
E.T.
Hallo Madmade,
ich habe seit Kurzem das gleiche Problem. Während der Fahrt erscheint nun schon zum dritten Mal die gelbe Warnmeldung:
„Getriebesystemstörung – Weiterfahrt möglich!“
Letzten Samstag war ich in einer privaten Werkstatt, um den Fehler auslesen zu lassen. Der Fehler war zwar vorhanden, jedoch konnte keine genaue Ursache im Fehlerspeicher ausgelesen werden. Der Fehler wurde daraufhin gelöscht – doch heute ist die Meldung erneut aufgetaucht.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Könnt ihr mir sagen, was bei euch der Auslöser war?
Muss ich mir Sorgen machen, dass mein Getriebe kaputt ist?
Zur Info: Ich fahre einen Audi A6 3.0 TDI mit 204 PS (Multitronic).
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Viele Grüße