Hallo Zusammen,
ich habe zwei Fragen an die Experten hier im Kreise. Ich habe zuvor intensiv versucht die Fragen in bereits bestehenden Themen des Forums zu suchen bzw. abzuleiten: Leider erfolglos – es geht mir um folgendes:
Laut EG-Übereinstimmungsbescheinigung sind folgende Reifen-/Radkombinationen auf meinen A6 4G Bj. 03/2016 zulässig:
225/55 R17 97H M+S / 7,5J x 17, ET 37
225/55 R17 97Y / 8,0J x 17, ET 39 (ab Werk verbaut mit Sommerreifen)
225/50 R18 99H M+S XL / 7,5J x 18, ET 37
245/45 R18 100Y / 8,0J x 18, ET 39
Das Tankschutzsblech für 19/20-Zoll ist demnach nicht verbaut und ich beabsichtige auch nicht dieses nachzurüsten.
Ich habe hier noch einen originalen Felgensatz (7,5J x 18, ET 37) von Audi (Felge 4G0071498) liegen – dieser gehört zur Winterreifen-/Radkombinationen:
225/50 R18 99H M+S XL / 7,5J x 18, ET 37
Meine erste Frage nun:
Kann ich auf der Winterfelge (7,5J x 18, ET 37) auch Sommerreifen in der passenden Dimension 225/50 R18 99H XL fahren oder gibt es dazu Auflagen/Einschränkungen?
Meine Zweite Frage:
Könnte ich statt der 225er auch 235er (235/50 R18 99H XL) aufziehen. Führt dies zu Auflagen/Einschränkungen bzw. ist dies Eintragungs-/Abnahmepflichtig (Geschwindigkeitsabweichung wäre -1,44%)?
Bin gespannt und dankbar auf/für eure Rückmeldungen und verbleibe mit besten Dank und Grüßen.
matteo
Vielen Dank für den Beitrag und Bilder.
Ich habe alles gemacht wie beschrieben.
Auch gefunden den abgezwickten Kabel.
Verlängerung gemacht.
Fehler ist verschwunden!
Danke
Madmade
Hallo ich habe das selbe Problem. Kannst du mir eine Anleitung schicken was ich prüfen muss? Gruss martin