Beiträge von audi quattro 1998

    Was macht den Deine Anzeige im KI ?!!! Denn das Notlaufprogramm verhält sich wie folgt.


    Kann kein Ersatzsignal gebildet werden, geht das System in den Notlauf.


    Das Fahrzeug bleibt fahrtüchtig.


    Notlauf:


    - Alle Magnetventile sind stromlos und werden durch Federn in eine Ruheposition gedrückt. Vorwärts fährt dann das Getriebe nur noch im 4.Gang.
    - Der Rückwärtsgang kann eingelegt werden.
    - Das Hydraulik-System arbeitet mit maximalem Druck.
    - Die Wandlerkupplung wird nicht mehr geschlossen

    Bei Notlauf und aktivem Steuergerät leuchten alle Segmente der Ganganzeige im Schalttafeleinsatz auf. Die Wählhebelsperre ist aktiv.

    Bei Notlauf und defektem Steuergerät sind alle Segmente der Ganganzeige dunkel.


    Zu dem von Dir beschriebenen Problem, Ausfall der Magnetventile N88 bis N94 habe ich das hier gefunden.


    Bei einer Leitungsunterbrechung zum Magnetventil N94 wird die Wandlerkupplung nicht mehr geschlossen.
    Das Schalten in andere Gänge ist weiterhin möglich.


    Bei Ausfall der Magnetventile N88 bis N93 sowie bei einem Kurzschluß an N94 arbeitet das Getriebe im Notlauf


    Eigendiagnose “Fehlermeldung“
    Magnetventil N88 - N 93 Unterbrechung
    Magnetventil N88 - N93 Kurzschluß nach Masse
    Magnetventil N88 - N93 Kurzschluß nach Plus

    Herzlich willkommen im Forum. Deine Angaben sind moch etwas dürftig, falsch. Navi nicht in der Mittelkonsole ? unten beim Seitenspiegelversteller ? Es gibt eben diese beiden Systeme von Audi. Navi gross und klein. Bei dem kleinem wäre es mir schnuppe. Denn bei einem neuen Radio würde die Anzeige im FIS so oder so nicht mehr funktionieren. Es gibt auch kein aktuelles Kartenmaterial mehr.


    Was für ein A6 genau fährst Du. Angaben bitte vervollständigen ! Im Moment gehe ich davon aus das Du ein Radio Concert hast mit CD Din I und das kleine Navi.

    was ich interessant finde ist das sie in Deinem Kofferraum einen riesen Eindruck machen und montiert aber recht klein ausfallen. Danke für Deine Nachricht und die Bilder !


    Ich hatte ja auch 18er drauf mit 3,5cm tieferen Federn, was gut aussah. Evtl. ne Option für Dich, oder hast Du schon was am Fahrwerk verändert. Sprich S-Line steht drauf aber was ist drin ?

    Jetzt geht es nur irgendwie nicht mehr rückgängig zu machen.

    evtl. hilt dir dieser Beitrag aus einem von mir alten Thema ...


    Zitat

    Also es ist eigentlich ganz einfach und hat nix unbedingt damit zu tun ob mit TMC oder ohne. Beim A6 bis einschl. alle 6 Zyl. redet das Navi mit dem FIS über k+L und schickt so seine Daten dann hast du auch einen Anzeige im FIS. Die K+L Leitungen gehen direkt vom Navi zum KI. Bei den DX Navis gehen Diese Leitungen in die TMC Box Can hi und Ca lo und von dort in das KI.
    Beim VFL und non DX geht das nicht. Schließt du jetzt also ein NON DX an ein DX Fahrzeug dann geht keine Anzeige weil die Komunikation nicht zustande kommt und Canbus zu K+L Datenleitungen NICHT kompatibel sind. Ich habe in meinen 2,4er ein VL DX Navi +TMC Box verbaut inkl. Umbau von 1 auf 2 DIN und und die Anzeige geht nicht.


    MIt einem VFL NON DX geht die ANZEIGE leider gibt es dafür kein aktuelles Kartenmaterial mehr.


    Das war Slowfinger Navi Plus VFL !


    Hier noch was, was evtl. für andere Interessant ist bezüglich Umbau und Can-Bus ... (inklu Anhang)


    33405.pdf

    Dateien

    • FIS Anzeige.pdf

      (57,07 kB, 39 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Du schreibst in deinem ersten Post das ohne Anwalt alles zu spät ist. Darauf habe die geantwortet. Dann kopierst du jede Menge Texte ohne Angabe von Quellen. In diesen Texten widersprichst du schonmal deiner Aussage aus deinem erstem Post

    schon klar ... Wer lesen kann und so weiter und so weiter. Aber klar danke dafür das ich mir die Mühe gemacht habe so genau wie möglich zu infomieren.


    Folgender Hintergrund bezüglich Anwalt.


    Die Targobank z.B


    Sie schreiben wortwörtlich."Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute.Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, soweit nicht bereits Leistungen erfolgten. Bitte haben sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung... einige Zeit dauert. Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen um eine etwaige verjährung zu verhindern. Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt einzuschalten einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten."


    Sie halten einen bewusst hin zum Ende der Frist um dann im kommenden Jahr zu vermelden das der Anspruch verjährt ist.


    Somit möchte ich eben darauf hinweisen das die Zeit sehr knapp ist und man mit einem Anwalt oder Ombudsmann besser beraten ist. Ohne dem wird es je nach Bank jetzt sehr schwierig.

    Aber wenn du meinst das es nur mit Anwalt geht, bitte deine Sache. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen das es für den einen oder anderen noch die Gelegenheit gibt,etwas Geld zurück zu holen. Ich kläre Dinge so gut es geht ohne Anwalt. Gruß Marc

    im übrigen verbitte ich mir diese Art ! Ich möchte genauso wie Du die Mitmenschen ausreichend infomieren und nicht unnötig ins blaue laufen lassen.


    Somit muss man sich nicht persönlich angegriffen fühlen und auch ich begrüsse es wenn man Anwälte raushalten kann ;-)


    Einen schönen dritten Advent an Euch alle.

    wie bei fast allen rechtlichen sachen muss es bis zu dem datum nur angetriggert und nicht abgeschlossen sein.

    mh dachte ich auch, nur leider in diesem Fall hier nicht ! Da ich zwei Fälle kenne hatte ich mich näher damit beschäftigt. 1x ging es ohne grosse Mühe und 1x eben nur über den Ombudsmann (Targobank ein riessen ...)


    Verjährung hemmen – Musterbrief reicht nicht


    Deshalb sollte jeder Kreditnehmer schnell und umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen! Da genügt es nicht, einfach nur der Bank zu schreiben, dass die Bearbeitungsentgelte rückerstattet werden sollen. Auch ein entsprechender Musterbrief etwa der Verbraucherzentrale hemmt die Verjährung nicht.


    Dennoch ist es wichtig, dass Sie ein Rückerstattungs-Schreiben an Ihre Bank schicken. Sie setzen so die Bank in Verzug und damit können Sie auch Kosten gegenüber der Bank geltend machen, die bei einer außergerichtlichen Einigung entstehen. Deshalb sollten Sie wie folgt vorgehen:


    z.B. siehe wie folgt ...


    Bank sofort mit Frist in Verzug setzen
    Schreiben Sie schnellstmöglich Ihrer Bank per Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie darin Ihre Bank auf, Ihnen die Bearbeitungsentgelte für Ihren Kredit zurück zu erstatten. Setzen Sie Ihrer Bank eine Frist für die Rückerstattung. Diese Frist muss – wie es in den gesetzlichen Regelungen heißt - „angemessen“ sein. Was „angemessen“ ist, wird nicht exakt festgelegt. In der Regel werden zehn Tage als angemessen betrachtet. Teilen Sie Ihrer Bank auch mit, dass Sie nach Verstreichen der Frist weitere rechtliche Schritte einleiten.

    Ombudsmann einschalten


    So können Sie den Ombudsmann Ihrer Bank einschalten. Fragen Sie bei Ihrer Bank, wer der für Sie zuständige Ombudsmann ist. Schreiben Sie ihm genau den Sachverhalt. Nennen Sie alle Kredit-Daten und die Höhe der Bearbeitungsentgelte, die Sie zurückfordern. Beachten Sie auch hier das wichtige Datum 31.12.2014! Bis zu diesem Datum muss Ihr Schreiben beim zuständigen Ombudsmann eingegangen sein. Dann ist die Verjährung gehemmt.