Zitat von "Mamas2tersohn2004"
Am ende der Auktion steht !!! Ich bin eine Privatperson daher keine Rücknahme und Garantie !!! Wer hier mit bietet erklärt sich damit einverstanden !!!
LG
..hier fragt es sich zunächst, ob überhaupt ein wirksamer Gewährleistungsausschluß vorliegt ! Denn Garantie ist was anderes wie Gewährleistung !!
..wird man wohl aber hier davon ausgehen.
Jedoch ist ein solche Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn der Verkäufer Mänge arglistig verschwiegen hat, also trotz Kenntnis hierauf nicht hingewiesen hat. Jedoch muss dies der Käufer beweisen.
Hier scheint dafür einiges zu sprechen...
Im übrigen hat der Verkäufer die Felgen -bis auf die wohl angegeben Mängel- ansonst als "im Guten Zustand" beschrieben, so dass man durchaus auch auf die Idee kommen kann, dass er dafür dann doch eine Garantie (= für den sonst Guten Zustand) übernommen hat, welche aber nicht gegeben ist. Auch damit greift ein Haftungssauschluss damit auch nicht (§ 444 BGB)
Ich hoffe, ich konnte zumindest etwas helfen... 
Gruss Jens